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Web Disclaimer - nutzloser Abwehrzauber ?
Mit Urteil vom 12. Mai 1998, Aktenzeichen 312 O 85/98, hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links (...)":

.........so wollen wir gar nicht weiterschreiben.

Von Zeit zu Zeit, werden wir stichpunktartig die Seiten, die wir hier verlinken, prüfen.
Sollte uns der Inhalt, der geprüften Seiten, nicht ganz Geheuer sein, werden wir die Links zu diesen Pages von unserer Hompage entfernen !

Wir halten es so, wie auf der HP der Kanzlei Joerg Heidrich beschrieben :